Die Stadt im Ruhrpott scheint ein wahres Paradies zu sein. Zahlreiche Flächen erfreuen sich lokaler und überregionaler Beliebtheit.
GRAFFITI-PROJEKT ‘STREETWORK’der STADT BOCHUM
Informationsschreiben der Stadt Bochum an die Ruhr-Universität Bochum
.
Sehr geehrter Dr. Hemken,
vielen Dank für Ihr Interesse am Graffiti-Projekt des Jugendamtes Bochum. Gerade die von Ihrem Institut dokumentierten permanenten Veränderungen der Graffiti-Freiflächen der zentralen Ein- und Ausfahrt Universität-Mitte hat sich zu einer bedeutenden “Hot Spot” und “Hall of Fame” für die regionale und überregionale Graffiti-Szene entwickelt.
Die Qualität der hier legal und ohne Zeitdruck entstandenen Graffiti unterscheidet sich deutlich von den im Alltag bisher sichtbaren illegalen Graffiti.
Das Konzept sieht die Bereitstellung von städtischen Flächen für das Anbringen legaler Graffitis vor. Nach verwaltungsinterner Abstimmung sind nachstehend aufgeführte Flächen seit dem 28.05.01 zum Aufsprayen von Graffitis freigegeben:
.
01. Fußgängertunnel Dorstener Str. (Höhe Haus Nr. 336)
02. Innenhof und Wandflächen am JugendFreizeitHaus Gehrte, Hegel Str.32 (Heimleitung ansprechen)
03. Lärmschutzwand Castroper Hellweg
04. Frühere EBG-Brücke, Castroper Hellweg
05. Brücke Hasenwinkeler Str.
06. Brücke Universitäts Str. / Auf dem alten Kamp / Fußgängertunnel
07. Brücke Universitäts Str. / Mark Str. (nur unterhalb der Beleuchtung)
08. Brücke Universitäts Str. / Fußgängertunnel Ausgang Schulzentrum (nur unterhalb der Beleuchtung)
09. Brücke Universitäts Str. / Ein- und Ausfahrt Universität Mitte (nur unterhalb der Universitäts Str.)
10. Brücke Universitäts Str. / Hustadtring
11. Brücke Universitäts Str. / Schattbach Str. (nur unterhalb der Beleuchtung, aber einschl. der Säulen und dem Endstück der Straßenbahn)
12. Lärmschutzwand Donezkring / Wattenscheider Str. (bis zum Beginn der Bepflanzung)
13. Brücke Donezkring / Essener Str. (nur auf der Ost- / Innenstadtseite)
14. Lärmschutzwand Hütten Str. / beginnend Auf der Landwehr (nur auf der Ost- / Innenstadtseite)
15. Brücke Oviedoring / Marbachbrücke (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschl. Säulen)
16. Brücke Oviedoring / Gräbenwiese (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschl. Säulen)
17. Brücke Wasser Str. / Marbach (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschl. Säulen)
18. Lärmschutzwand Wasser Str. (nicht auf den Glasflächen, nur auf der Fahrbahnseite, nicht auf der Seite der Häuserfront)
Neben den hier aufgeführten Freiflächen gibt es darüber hinaus sogenannte “Aktionsflächen”, deren Nutzung nur unter bestimmten Bedingungen – z.B. Absperrungen – möglich sind, sowie sogenannte “Projektflächen”, für die es motivische Vorgaben und Festlegungen gibt, für deren Gestaltung daher auch Materialien gestellt und Honorare gezahlt werdenWer sich für diese Flächen interessiert und an weiteren Projekten der Bochumer Graffiti-Szene (Vereinsgründung, Dokumentationsgruppe, Vergabe zusätzlicher privater Flächen, Aufbau eines “Wand-Forums” in Bochum – Weitmar) kann zu den regelmäßig stattfindenden Sprayertreffen eingeladen werden, wenn er/sie sich an Jürgen Kotbusch vom Jugendamt wendet:
Jugendamt / Streetwork
Büro: Arndtstr. 19
Auskunft: Herr J. Kotbusch
Telefon: 0234 – 90442 -187
Fax: 0234 – 90442 -190
E-Mail: streetwork@bochum.de
i.A.
Jürgen Kotbusch












